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Lambert Dornhecker
Eintrachtstraße 2 - 81541 München
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BEGRIFFE ZUR SCHADENREGULIERUNG BEI EINEM VERKEHRSUNFALL
Der Wiederbeschaffungswert ist der Fahrzeugwert vor dem Schadenereignis. Der Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten Fahrzeuges ist nach dem Preis zu bestimmen, den ein Käufer aufzubringen hat, wenn er von einem seriösen Händler ein dem Unfallfahrzeug vergleichbares Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung – unter Umständen mit Werkstattgarantie – erwerben will. Im Haftpflichtfall ist der regionale Markt zu berücksichtigen.
Unter Restwert versteht man den zu realisierbaren Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand nach dem Schadenereignis. Im Haftpflichtfall hat die Restwertermittlung am zugänglichen allgemeinen regionalen Markt zu erfolgen.
Von einem Totalschaden wird gesprochen, wenn die fachgerechte Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich ist. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten zuzüglich einer ggf. entstandenen Wertminderung den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Der merkantile Minderwert resultiert daraus, dass ein repariertes Fahrzeug nunmehr mit dem Makel des "Unfallautos" versehen ist, was eine nachhaltige Wertbeeinträchtigung auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt darstellt.
Wertverbesserung (Haftpflichtfall)
Werden bei der Unfallinstandsetzung Ihres Fahrzeuges Verschleißteile und/oder überlagerte Altschäden mitrepariert, erfährt Ihr Fahrzeug eine Wertsteigerung, deren Kosten die Versicherer nicht tragen muß. Diese Wertverbesserung wird gemessen auf die Wertsteigerung bezogen auf das Gesamtfahrzeug.
Abzug „Neu für Alt“ (Kaskofall)
Werden bei der Unfallreparatur Ihres Fahrzeuges Neuteile verbaut oder Fahrzeugteile neu lackiert, kann dies eine Wertsteigerung sein, deren Kosten der Versicherer nicht tragen muss. Von den Kosten der Ersatzteile und Lackierung kann ein dem Alter entsprechender Abzug gemacht (sog. NfA-Abzug, „Neu für Alt“) werden. Hierzu ist die jeweilige gültige Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zugrunde zu legen.
TIPPS ZUM RICHTIGEN VERHALTEN NACH UNFÄLLEN
Folgende Hinweise und Tipps sollen helfen, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sein sollten.
Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, sollten Sie unbedingt folgende Punkte berücksichtigen:
In einem qualifizierten Schadengutachten wird in der Regel Stellung genommen:
Wollen Sie Ihr instand gesetztes Fahrzeug verkaufen, sind Sie dem Käufer gegenüber offenbarungspflichtig, was die Höhe und Art des Schadens angeht. Durch ein Schadengutachten, das auch Lichtbilder des Unfallschadens an Ihrem Fahrzeug enthält, können Sie den genauen Schadenumfang an Ihrem Fahrzeug einem Kaufinteressenten vorzeigen.
Sie haben das Recht einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen der Ihre Schadenersatzansprüche durchsetzt. Diese Kosten sind ebenfalls von der Versicherung des Schädigers zu tragen.
Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall
unter Berücksichtigung der zur Verfügung gestellten allgemeinen Kaskobedingungen.
Fahrzeugbewertung und Wertgutachten