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Datenschutz

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Wir geben Ihre Daten niemals für Werbezwecke oder Ähnliches an Dritte weiter.

Verantwortliche Stelle

Für die Herstellung und Überwachung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung bzw. Datennutzung ist verantwortlich:

Lambert Dornhecker
Eintrachtstraße 2 - 81541 München
Telefon: +49 (0) 89-6912210 - Fax: +49 (0) 89-6912241
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Impressum

Sachverständigenbüro Lambert Dornhecker
Eintrachtstraße 2
81541 München

Tel: +49-(0)89 - 6912210
Fax: +49-(0)89 - 6912241

Internet: www.kfz-sachverstaendiger-muenchen.de
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gerichtsstand: München
Steuernummer: 144/228/71331

Inhaltlich Verantwortlich: Lambert Dornhecker Ansprechpartner: Lambert Dornhecker

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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2. Verweise und Links

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Datenschutz

Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Begriffe

BEGRIFFE ZUR SCHADENREGULIERUNG BEI EINEM VERKEHRSUNFALL

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Fahrzeugwert vor dem Schadenereignis. Der Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten  Fahrzeuges ist nach dem Preis zu bestimmen, den ein Käufer aufzubringen hat, wenn er von einem seriösen Händler ein dem Unfallfahrzeug vergleichbares Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung – unter Umständen mit Werkstattgarantie – erwerben will. Im Haftpflichtfall ist der regionale Markt zu berücksichtigen.


Restwert

Unter Restwert versteht man den zu realisierbaren Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand nach dem Schadenereignis. Im Haftpflichtfall hat die Restwertermittlung am zugänglichen allgemeinen regionalen Markt zu erfolgen.

 

Totalschaden

Von einem Totalschaden wird gesprochen, wenn die fachgerechte Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich ist. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten zuzüglich einer ggf. entstandenen Wertminderung den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

 

Merkantiler Minderwert

Der merkantile Minderwert resultiert daraus, dass ein repariertes  Fahrzeug nunmehr mit dem Makel des "Unfallautos" versehen ist, was eine nachhaltige Wertbeeinträchtigung auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt darstellt.

 

Wertverbesserung (Haftpflichtfall)

Werden bei der Unfallinstandsetzung Ihres Fahrzeuges Verschleißteile und/oder überlagerte Altschäden mitrepariert, erfährt Ihr Fahrzeug eine Wertsteigerung, deren Kosten die Versicherer nicht tragen muß. Diese Wertverbesserung wird gemessen auf die Wertsteigerung bezogen auf das Gesamtfahrzeug.


Abzug „Neu für Alt“ (Kaskofall)

Werden bei der Unfallreparatur Ihres Fahrzeuges Neuteile verbaut oder Fahrzeugteile neu lackiert, kann dies eine Wertsteigerung sein, deren Kosten der Versicherer nicht tragen muss. Von den Kosten der Ersatzteile und Lackierung kann ein dem Alter entsprechender Abzug gemacht (sog. NfA-Abzug, „Neu für Alt“) werden. Hierzu ist die jeweilige gültige Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zugrunde zu legen.

 

Tipps vom KFZ-Gutachter

TIPPS ZUM RICHTIGEN VERHALTEN NACH UNFÄLLEN

Folgende Hinweise und Tipps sollen helfen, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sein sollten.

  1. Sichern Sie sofort die Unfallstelle ab! Stellen Sie dazu in ausreichender Entfernung von der Unfallstelle ein Warndreieck auf.
  2. Sollte jemand verletzt sein, leisten Sie Erste Hilfe. Gegebenenfalls ist die Polizei und Rettungsdienst zu verständigen. Die Notrufnummer der Polizei lautet: 110
  3. Notieren Sie sich alle Namen, Adressen und die Autokennzeichen der Unfallbeteiligten und gegebenenfalls auch die Anschriften von Zeugen des Unfalls.
  4. Falls Sie keine Fotokamera zur Verfügung haben, erstellen Sie eine Handskizze vom Unfallort mit dem Endstand der beteiligten Fahrzeuge und eine Beschreibung zum Unfallhergang. Bei Unfällen mit Personenschäden, bei hohen Sachschäden oder bei strittigem Unfallhergang ist die Polizei zu hinzuzuziehen.

Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, sollten Sie unbedingt folgende Punkte berücksichtigen:

  • Bei einem unverschuldeten Unfall steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung, Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt ebenso, wenn die gegnerische Versicherung ohne Ihre Zustimmung einen Sachverständigen schickt. Die Kosten für das von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten sind von der gegnerischen Versicherung zu zahlen. Sollte ein sogenannter Bagatellschaden vorliegen, reicht ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt zumeist aus. Sind Sie nicht sicher, wie hoch der Schaden ist: gehen Sie zu Ihrem Sachverständigen Ihres Vertrauens.
  • Lassen Sie durch einen qualifizierten Sachverständigen Ihre Beweise über Schadenumfang und -höhe sichern! Dies ist der beste Garant, dass die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Außerdem ist dies wichtig, wenn es im nachhinein Streit über den Unfallhergang oder Ärger mit der Instandsetzung Ihres Fahrzeuges gibt.
  • Wenn Ihnen eine technische und/oder merkantile Wertminderung zusteht, wird dies in einem qualifizierten Schadengutachten beziffert. Geschädigte die keinen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen, verzichten häufig auf diesen Anspruch.

In einem qualifizierten Schadengutachten wird in der Regel Stellung genommen:

  • zur Beurteilung des Schaden (Reparaturwürdig oder Totalschaden)
  • zum Schadenumfang
  • zur Schadenhöhe
  • zum Wiederbeschaffungswert
  • zum Restwert
  • zur technischen- und/oder merkantilen Wertminderung
  • zur Reparaturdauer
  • zum Vorteilsausgleich (Wertverbesserung)
  • zum Nutzungsausfallentschädigung

Wollen Sie Ihr instand gesetztes Fahrzeug verkaufen, sind Sie dem Käufer gegenüber offenbarungspflichtig, was die Höhe und Art des Schadens angeht. Durch ein Schadengutachten, das auch Lichtbilder des Unfallschadens an Ihrem Fahrzeug enthält, können Sie den genauen Schadenumfang an Ihrem Fahrzeug einem  Kaufinteressenten vorzeigen.

 

Sie haben das Recht einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen der Ihre Schadenersatzansprüche durchsetzt. Diese Kosten sind ebenfalls von der Versicherung des Schädigers zu tragen.

Leistungen

LEISTUNGSSPEKTRUM

 Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall

 

  • Wir erstellen bei Fremdverschulden ein Haftpflichtgutachten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
  • Wir erstellen Kaskogutachten
    • bei Selbstverschulden
    • bei Wildschaden
    • bei Diebstahl
    • bei Sturmschaden
    • bei Brandschaden
    • bei Transportschaden

unter Berücksichtigung der zur Verfügung gestellten allgemeinen Kaskobedingungen.

 

 Fahrzeugbewertung und Wertgutachten

 

  • Wir erstellen unabhängige Fahrzeugbewertungen und Wertgutachten bei Kauf- und/oder bei Verkauf von Fahrzeugen
  • bei Fahrzeugrückgabe an das Leasingunternehmen
  • bei Fahrzeugrücknahmen für das Leasingunternehmen
  • für die Wertermittlung der Firma und/oder das Finanzamt
  • für Young- und Oldtimer

 

 Unfallanalytische Gutachten

  • Kompatibilitätsprüfung
    Bei Unfall- oder Schadenereignissen wird untersucht, ob die Beschädigungen dem geschilderten Unfallablauf und den Kollisionspartner einander zugeordnet werden können.
  • Plausibilitätsprüfung
    Bei Unfall- oder Schadenereignissen wird untersucht, ob der geschilderte Unfallablauf zugeordnet werden können.
  • Wahrnehmbarkeit von Kleinkollisionen
    Eine Kollision kann über insgesamt vier Sinne wahrgenommen werden:
    • Gleichgewichtssinn
    • Sehsinn
    • Gehörsinn
    • Tastsinn
    Die Wahrnehmbarkeit einer Kollision über einen dieser vier genannten Sinne kann z.B. eine Unfallflucht beweisen. Diese Gutachten werden auch taktil, kinästhetisch und akustisch Gutachten genannt.

 

 Sondergutachten

 

  • bei Motor- und/oder Aggregatschäden
  • bei Spezialaufbauten und -karosserien
  • bei Reifenschäden
  • bei Glühbirnenuntersuchungen
  • bei Beweissicherung nach Unfallflucht
  • bei Fahrzeuggegenüberstellungen
  • bei Brandanalysen